AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Friederike Netlitz Kleintierbetreuung


 

1. Mobile Tierbetreuung
Die Leistungen von Friederike Netlitz Kleintierbetreuung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und gelten mit der Auftragserteilung bzw. der Entgegennahme der Leistung als angenommen.
Friederike Netlitz Kleintierbetreuung ist ein Dienstleistungsunternehmen zur Betreuung von (Haus-)Tieren (AN) und bei Abwesenheit des Auftraggebers (AG). Für diese Tätigkeiten ist großes Vertrauen bei beiden Vertragsparteien von Bedeutung. Soweit Aufträge erteilt werden, die über diesen Standardauftrag hinausgehen, kann dies nur durch schriftlichen Zusatz erfolgen.

1.01 Inhalte der Webseite
Die Webseite www.haustierbetreuung.net dient als Informationsplattform für AG. Auf der Webseite können freie Betreuungszeiten, sowie Preise und Kontaktmöglichkeiten eingesehen werden.

1.02 Buchung
Die Buchung der Dienstleistung(en) kann unter anderem über das Buchungsformular auf der Webseite www.haustierbetreuung.net/buchen angefragt werden. Freie Zeiten im Buchungskalender werden ohne Gewähr angezeigt. Es kann sein, dass zu viele AG für die gleiche Zeit anfragen, aber die Buchungen noch nicht bestätigt wurden. Der AN behält sich vor in einem solchen Fall ohne Angabe von Gründen die Buchung zu stornieren. Weitere Möglichkeiten der Buchung sind folgende:

 

[1] E-Mail

E-Mails zum Beauftragen einer Dienstleistung sind an die Adresse Buchung@haustierbetreuung.net zu richten. E-Mails müssen vom AN positiv bestätigt werden, damit ein Betreuungsvertrag zustande kommen kann.

[2] Telefon

Über die Rufnummer 01522-4060463 kann Friederike Netlitz Kleintierbetreuung telefonisch erreicht werden. Telefonische Buchungen werden erst mit beidseitiger Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag bindend. Buchungen über WhatsApp werden wie E-Mails behandelt.

1.03 Erfüllung
Die im Betreuungsvertrag vereinbarten Leistungen werden im Hausstand des AG bzw. von dort aus erbracht. Zusätzliche Vereinbarungen/Abweichungen werden im Vertrag festgehalten. Der AN übernimmt die im Pflegevertrag aufgeführten Leistungen für den vereinbarten Zeitraum. Im Vertrag werden individuell abgestimmte Tätigkeiten zur Tierbetreuung festgehalten.
Zusätzliche Leistungen bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort kann ohne Zusatzvereinbarung nur einer dieser Stadtteile von Kiel sein:
Dietrichsdorf, Ellerbek, Elmschenhagen Nord, Elmschenhagen Süd, Elmschenhagen-Kroog,
Gaarden, Klausdorf, Kronsburg, Neumühlen, Wellingdorf, Wellsee
Erfüllungsort kann mit Zusatzvereinbarung nur einer dieser Stadtteile von Kiel sein:
Altstadt, Damperhof, Exerzierplatz, Schreventeich, Vorstadt, Hassee,
Stadt Schwentinental, Raisdorf
Erfüllungsorte außerhalb der genannten Stadtteile werden storniert.

 


1.04 Bei Pflegeantritt sind bereitzustellen:
• Ein von beiden Seiten unterzeichneter Betreuungsvertrag
• Alle notwendigen Schlüssel
• Gültiger Impfschutznachweis (sofern angebracht bei der zu betreuenden Tierart)
• Mittel für die Betreuungszeit stellt der AG in ausreichender Menge zur Verfügung (Futter, Einstreu, Näpfe, Medikamente, Halsband, Leine u.a.) oder vereinbart eine Beschaffung durch AN im unterzeichneten Betreuungsvertrag. Der AN ist berechtigt, zwingend notwendiges Material zu beschaffen. Die Kosten sind vom AG zu tragen.

1.05 Gesundheit/ Verhalten
Der AG versichert dem AN, dass sein(e) Tier(e) nicht gefährlich und frei von ansteckenden Krankheiten ist/sind.
Weiterhin verpflichtet sich der AG, dem AN alle charakterlichen, gesundheitlichen und körperlichen Eigenschaften des/der  Tiere(s) mitzuteilen.
Er verpflichtet sich, alle Angaben über Verhaltensauffälligkeiten des Tieres (Weglaufen, Beißen, Verhalten gegenüber anderen Tieren) mitzuteilen.
Der AG haftet für alle durch sein Tier verursachten Schäden in vollem Umfang.
Der AN behält sich das Recht vor, auffällige bzw. beißwütige Tiere nicht zu betreuen.

1.06 Sorgfaltspflicht
Der AN verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Tiere liebevoll, mit größter Sorgfalt, unter Berücksichtigung der artgerechten Haltung und der Beachtung des Tierschutzgesetzes zu betreuen.
Es ist erforderlich, dass der AG alle notwendigen Informationen zur Pflege und Versorgung des Tieres mitteilt. Der AG versichert außerdem, dass das zu betreuende Tier, welches außerhalb der Wohnung/des Hauses des Tierhalters geführt wird, alle notwendigen Impfungen besitzt.
Der AN verpflichtet sich weiterhin, die ihm anvertrauten Räume und Anlagen mit Sorgfalt zu betreten und auf den Erhalt des Hausrats zu achten. Bei Gefahr für Hab und Gut des AG (z.B. Rohrbruch, Brand, Einbruch u.a.), wird der AN den AG oder seine Vertrauensperson sofort benachrichtigen.
Wenn erforderlich, schaltet der AN Handwerker, Hausverwaltung, Feuerwehr oder Polizei ein. Die Kosten werden vom AG getragen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.
Der AN verpflichtet sich zudem, keinem Dritten Zutritt zu den ihm anvertrauten Räumen zu gewähren.

1.07 Erkrankung des Tieres
Tierärztliche Leistungen sind vom AG zu tragen. Der AN wird den Besitzer (falls kein Notfall eingetreten ist und keine Gefahr im Verzug ist) informieren und die anfallenden Rechnungen übermitteln, um die entstandenen Kosten zu dokumentieren. Es gilt das übliche Zahlungsziel von 14 Werktagen.
AN wird den AG, oder den Notfallkontakt, über Auffälligkeiten, Befunde, Behandlungsmöglichkeiten und Prognosen unterrichten und die Meinung des AG in Bezug auf die Behandlung einholen, sofern dies unter den Krankheitsumständen möglich ist.
Die Abwägung der einzuleitenden Maßnahmen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen vom AN. Dabei steht das Tierwohl (schnelle, effektive Behandlung, kein Leiden unnötig verlängern) im Vordergrund.
Bei Abhandenkommen, Krankheit oder Versterben des Tieres kann AN nicht haftbar gemacht werden.

1.08 Erreichbarkeit
Der AG hinterlässt eine Telefonnummer, unter der er während seiner Abwesenheit zu erreichen ist oder benennt eine Vertrauensperson für den Notfall.

1.09 Änderungen
Sollten sich zwischenzeitlich für die Durchführung des Auftrages wichtige Änderungen (z.B. Tierarztwechsel etc.) ergeben, muss dies der AG dem AN mitteilen.

1.10 Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung persönlicher Daten.
Die überlassenen Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht.

1.11 Haftung
Vom AN wird für Schäden an Zubehör und anderen im Haushalt befindlichen Gegenständen während der Abwesenheit des AG keine Haftung übernommen, zumindest keine, die von den Tieren oder höherer Gewalt ausgeht. Für Schäden, die die Tierbetreuung verursacht, übernimmt er/sie die volle Haftung.

1.12 Rechnung
Rechnungsbeträge zur Tier- und Hausbetreuung sind bis spätestens am ersten Tag des Betreuungszeitraumes in bar zu begleichen.
Eventuelle Zusatzkosten durch z.B. Verlängerung des Betreuungszeitraumes, zusätzliche Ausgaben o.ä. sind nach Abschluss der Betreuung in bar zu begleichen.

1.13 Wertgegenstände
Der AG trägt dafür Sorge, dass in seinem Hausstand alle Wertgegenstände unter Verschluss genommen werden. Für Verluste haftet der AN nicht.

1.14 Rücktrittsrecht
Der AN hat das Recht, Aufträge ohne Begründung abzulehnen. Bei Vorliegen außerordentlicher Umstände, wie z.B. Unehrlichkeit bei den Vertragsangaben, kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Änderungen, Zeit Verschiebungen u.a. im Rahmen des Vertrages sind dem AN unverzüglich mitzuteilen.

Bei Auftragsstornos durch den AG werden die folgenden Stornogebühren fällig:
• mehr als 14 Tage vor Betreuungsbeginn = kostenfrei
• 14–8 Tage vor Betreuungsbeginn = 30% des Gesamtpreises des gebuchten Betreuungsauftrages
• 7-4 Tage vor Betreuungsbeginn = 50% des Gesamtpreises des gebuchten Betreuungsauftrages
• 3-0 Tage vor Betreuungsbeginn = 100% des Gesamtpreises des gebuchten Betreuungsauftrages

1.15 Preise
Preise werden durch die aktuelle Preisliste auf der Webseite www.haustierbetreuung.net/preise geregelt. Die Preise verstehen sich pro Preiskategorie pro Tag.

1.16. Gassi-Service
(1) Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Der Impfausweis ist vorzulegen.
(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflicht-Versicherung besteht. Die Police ist vorzulegen.
(3) Während der Betreuungszeit durch Friederike Netlitz Kleintierbetreuung bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres/der Tiere.
(4) Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Betreuungszeiterleiden könnte, übernimmt der Betreuer keine Haftung.
(5) Richtet das Tier beim Betreuer Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile) so haftet hierfür der Eigentümer/Tierhalter.
(6) Für Schäden, die das Tier bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet allein der Tierhalter/Eigentümer.
(7) Hält der Betreuer eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Besitzer.
(8) Sollten durch die Nichtabholung des Tieres weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Eigentümer.
(9) Es werden nur sozial verträgliche Tiere zum Gassi-Service mitgenommen. Sozial unverträgliche Tiere müssen im Betreuungsvertrag als solche genannt werden und es ist festzuhalten, worauf der Betreuer im Detail achten muss. Der AN behält es sich vor, Aufträge abzulehnen, die sich der AN nicht zutraut.
(10) Friederike Netlitz Kleintierbetreuung nimmt die Daten des Tierhalters bzw. genaue Informationen zu den zu betreuenden Tieren auf. Dazu ist der Betreuungsvertrag Voraussetzung. Diese Daten sind zur Information über das Tier notwendig und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine anderweitige Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
(11) Zivilrechtliche Schadenshaftungen schließt Friederike Netlitz Kleintierbetreuung vertraglich aus.

1.17 Schlussbestimmungen
Der AG bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN gelesen und akzeptiert zu haben. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen dieses Vertrages und der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand der AGB 17/09/2023

 

 
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